Block 1: die AKM, die bei Ihrem Betrieb bleibt
Für die öffentliche Aufführung geschützter Musik ist laut Wirtschaftskammer Wien in der Gastronomie bei der AKM ein Nutzungsentgelt zu bezahlen.
Für regelmäßige Hintergrundmusik ist es laut Wirtschaftskammer Wien notwendig, einen Lizenzvertrag mit der AKM abzuschließen.
Verantwortlich für Erwerb und Bezahlung der Aufführungslizenz ist der Veranstalter. Die Genehmigung für die gewerbliche Musikwiedergabe bleibt Sache Ihres Betriebs, daran ändert KlanQ nichts.
Auch bei einem Musikdienst für Betriebe bleibt das so: Der Tarif der AKM für Streamingservices nimmt die öffentliche Wiedergabe im Betrieb durch den Inhaber selbst aus, dafür gilt der Tarif für Dauerveranstaltungen.
Laut Wirtschaftskammer Wien deckt der Vertrag mit der AKM auch die Rechte anderer Verwertungsgesellschaften ab. Sie haben es mit einer Stelle zu tun.
Die AKM hebt dafür die Tantiemen anderer österreichischer Verwertungsgesellschaften gleich mit ein. Im Tarif-Info-Service des Veranstalterverbandes heißen sie „zusätzliche Entgelte zum AKM-Entgelt“.
Wovon der AKM-Betrag abhängt
Laut AKM sind die Kosten für die Aufführungslizenz tariflich festgelegt und hängen vorrangig davon ab, ob es sich um Einzel- oder Dauerveranstaltungen handelt. Als öffentliche Aufführung gilt laut AKM auch die dauerhafte Verwendung von Musik in der Gastronomie und Hotellerie.
Bei Dauerveranstaltungen richtet sich die Berechnung laut AKM nach der Veranstaltergruppe, zum Beispiel Gastronomie, und nach der Art der Musiknutzung.
Für Lokale nennt das Tarif-Info-Service des Veranstalterverbandes zwei Größen: Rang, Art, Lage und Beschaffenheit des Lokals (die Tarifgruppe) und die durchschnittliche Besucherfrequenz pro Monat. Im Gesamtvertrag der AKM mit dem Veranstalterverband werden Betriebe dafür nach Rang, Art, Lage und Beschaffenheit in Gruppen eingereiht.
Wesentliche Berechnungsgrößen sind laut diesem Merkblatt die Zahl der Verabreichungsplätze, die durchschnittliche Gästebelegung und die Zahl der Öffnungstage. Die Monatsfrequenz wird laut Merkblatt vor Ort zwischen dem AKM-Außendienstmitarbeiter und dem Veranstalter festgelegt.
Für Geschäfte hängt der Betrag laut Wirtschaftskammer von der Fläche des beschallten Bereichs ab. Mehr dazu im Ratgeber „Musik im Geschäft“.
Wichtig für Mitgliedsbetriebe der Fachgruppe Wien der Gastronomie: Die pauschale Aufführungsbewilligung für Einzelveranstaltungen deckt laut Wirtschaftskammer Wien keine Hintergrundmusik ab.
Wo Sie den AKM-Betrag erfahren
Wenden Sie sich für Auskünfte direkt an die AKM: Die Wirtschaftskammer Wien nennt dafür lizenzen@akm.at und die Telefonnummer +43 50717-0.
Die Genehmigung erhält der Veranstalter laut Tarif-Info-Service, indem er sich mit der zuständigen AKM-Landesgeschäftsstelle in Verbindung setzt. Die Aufführungslizenz braucht es laut AKM im Vorhinein.
Einen Betrag nennen wir hier nicht. Er hängt von Ihrem Lokal und Ihrer Musiknutzung ab.
Block 2: der Musikdienst
Beim Musikdienst zahlen Sie bei KlanQ je Bereich. Ein Bereich hat eigene Musik, zum Beispiel Gastraum oder Terrasse. Ein Lokal mit nur einem Gastraum hat einen Bereich.
- Basis: 99 EUR netto (ohne Umsatzsteuer) im Monat je Bereich. Alles, damit die Musik den ganzen Tag passt.
- Komfort: 129 EUR netto im Monat je Bereich. Alles aus Basis, dazu steuern Sie mehr selbst.
- Kuratiert: 229 EUR netto im Monat je Bereich. Alles aus Komfort, dazu betreut Sie Steve Manera persönlich, DJ und Gründer von KlanQ.
Ein zweiter Bereich, zum Beispiel die Terrasse, kostet denselben Monatspreis noch einmal. Dazu kommen einmalig 190 EUR Einrichtung, bei Kuratiert 690 EUR.
Die Einrichtung zahlen Sie einmal: Start 190 EUR netto, Vor Ort 490 EUR netto, die Kuratiert-Einrichtung 1.490 EUR netto. Bei Start gilt: Wir richten alles aus der Ferne ein, Ihr Personal lernt das Tablet in einem Video kennen. Bei Vor Ort gilt: Wie Start, dazu ein Termin bei Ihnen: Wir zeigen Ihrem Personal, wie es geht.
Die Geräte kommen dazu: Wir besorgen die Geräte für Sie und richten sie ein. Sie zahlen die Geräte vorab zum Einkaufspreis. Richtwert für einen Bereich: ab rund 310 EUR netto (rund 370 EUR mit Umsatzsteuer).
Die Geräte und die AKM sind in den Monatspreisen nicht enthalten. Alle Preise netto zuzüglich 20 % Umsatzsteuer.
Der Vertrag läuft 12 Monate und verlängert sich danach um jeweils 12 Monate. Im ersten Monat können Sie aussteigen.
Ein Rechenbeispiel: Café mit einem Bereich
- Ein Café mit einem Bereich, Stufe Komfort, Einrichtung Start.
- Einmalig, netto: 190 EUR
- Danach jeden Monat, netto: 129 EUR
- Einrichtung und die ersten 12 Monate zusammen, netto: 1.738 EUR (das sind 190 EUR + 12 × 129 EUR)
- Geräte, einmal, mit Umsatzsteuer: ab rund 370 EUR (ein Abspielgerät, ein Tablet und eine Halterung)
Dazu kommt die AKM. Ihren Betrag erfahren Sie bei der AKM, nicht bei uns. Zwei weitere Beispiele stehen auf klanq.at/preise.
Das ist keine Rechtsauskunft. Fragen zu Ihrer Lizenz beantwortet die AKM.
Musik im Geschäft: was Händler brauchen →Quellen, gelesen am 6. Oktober 2026
- Merkblatt „Musik und Fernsehen in der Gastronomie“ (Ausgabe Oktober 2025). Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Wien der Gastronomie. (wko.at, abgerufen am 06.10.2026.)
- Tarif-Info-Service für Mitglieder des Veranstalterverbandes Österreich bzw. WKO-Mitglieder (gültig ab 01.11.2025). Veranstalterverband Österreich (für Mitglieder und WKO-Mitglieder). (vvat.at, abgerufen am 06.10.2026.)
- Was Hintergrundmusik mit KlanQ kostet (Seite „Preise“). KlanQ, klanq.at. (klanq.at, abgerufen am 06.10.2026.)
- Startseite. KlanQ, klanq.at. (klanq.at, abgerufen am 06.10.2026.)
- Autonomer Tarif für Streamingservices zur öffentlichen Wiedergabe von Musik in Geschäfts-, Handels- und Gastronomiebetrieben (Stand 27.04.2022). AKM / austro mechana. (akm.at, abgerufen am 06.10.2026.)
- Musiknutzende (Öffentliche Aufführung, Tarife, häufige Fragen). AKM / austro mechana. (akm.at, abgerufen am 06.10.2026.)
- Gesamtvertrag AKM/VVAT (Stand 01.11.2025), § 17 und § 29. AKM und Veranstalterverband Österreich (Gesamtvertrag, veröffentlicht von der AKM). (akm.at, abgerufen am 06.10.2026.)
- Achtung! AKM-Vergütungspflicht bei Musikwiedergabe in Ihrem Geschäft! (Stand August 2025). Wirtschaftskammer Österreich, Bundesgremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandels. (wko.at, abgerufen am 06.10.2026.)
- AKM – Musik und Fernsehen in der Gastronomie. Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Wien der Gastronomie. (wko.at, abgerufen am 06.10.2026.)