Brauche ich im Geschäft eine AKM-Bewilligung?
Die Wirtschaftskammer nennt das Abspielen von Hintergrundmusik im Geschäft „grundsätzlich eine vergütungspflichtige Nutzung“. Das Merkblatt stammt vom Bundesgremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandels.
Wer im Rahmen seiner Gewerbeausübung ein Verkaufs- oder Geschäftslokal mit Kundenverkehr betreibt und dort Musik spielt, braucht laut Wirtschaftskammer eine Aufführungsbewilligung.
Das Gesetz gibt dem Urheber das ausschließliche Recht, ein Werk der Tonkunst öffentlich aufzuführen (§ 18 Urheberrechtsgesetz). Dabei macht es keinen Unterschied, ob das live geschieht oder mit einer Aufnahme.
Öffentlich ist Musik laut AKM auch überall dort, wo sie in einem gewerblichen Betrieb, zum Beispiel im Handel, mit wechselndem Publikum gespielt wird.
Auf die Lautstärke kommt es dabei nicht an. Entscheidend ist laut Wirtschaftskammer, ob Personen außerhalb des eigenen Unternehmens die Musik wahrnehmen können. Sobald Musik für Kundinnen und Kunden hörbar ist, handelt es sich um eine öffentliche Wiedergabe.
Die Aufführungslizenz braucht es laut AKM im Vorhinein, also bevor die Musik läuft. Verantwortlich für Erwerb und Bezahlung ist laut AKM der Veranstalter, ebenso alle Betreiber von Lokalen und Unternehmen, in denen Gäste und Kundschaft mit Musik unterhalten werden.
Die Bewilligung deckt nicht alles ab: Laut Wirtschaftskammer gilt Ihre Aufführungslizenz nur für mechanische Musik. Für Musik vor dem Geschäftslokal, Live-Musik sowie Fernseh- und Videodarbietungen brauchen Sie eine separate Aufführungsbewilligung.
Die Wirtschaftskammer empfiehlt, zu prüfen, ob für die Musik im Geschäft eine gültige Bewilligung vorliegt.
Wovon der AKM-Betrag abhängt und wo Sie ihn erfahren
Einen Betrag nennen wir hier nicht. Wovon er abhängt, sagen die offiziellen Stellen: Laut Wirtschaftskammer richtet sich die Höhe der Vergütung nach der Fläche des beschallten Bereichs.
Im Gesamtvertrag der AKM mit dem Veranstalterverband gilt dafür die Fläche, in der die Musik hörbar ist, gemessen von Wand zu Wand. Er regelt „Mechanische Musikdarbietungen in Geschäftsbetrieben, Kaufhäusern, Boutiquen und dgl.“ Für Mitglieder der Wirtschaftskammer gelten laut AKM die Bedingungen dieses Gesamtvertrags.
Auch die Art der Musik spielt mit: Bei Dauerveranstaltungen richtet sich die Berechnung laut AKM nach der Veranstaltergruppe, zum Beispiel Handelsbetriebe, und nach der Art der Musiknutzung. Als öffentliche Aufführung gilt laut AKM auch die dauerhafte Verwendung von Musik im Handel. Für MP3-Dateien oder kopierte Tonträger können laut Wirtschaftskammer zusätzliche Entgelte anfallen.
Den Betrag für Ihr Geschäft erfahren Sie direkt bei der AKM. Die Wirtschaftskammer nennt dafür lizenzen@akm.at und die Telefonnummer +43 50717 0. Anmelden können Sie laut AKM online.
Die AKM hebt laut eigener Angabe die Tantiemen anderer österreichischer Verwertungsgesellschaften gleich mit ein. Sie haben es mit einer Stelle zu tun.
Darf im Geschäft ein privates Streaming-Konto laufen?
Es geht um zwei verschiedene Fragen. Erstens: Was erlaubt der Anbieter, von dem die Musik kommt? Zweitens: Hat Ihr Geschäft die Lizenz der AKM?
Zur ersten Frage: In den Nutzungsbedingungen von Spotify sichern Sie zu, den Dienst und die Inhalte nur für „Ihre persönlichen, nicht-kommerziellen Zwecke“ zu nutzen. Wir haben die Fassung gelesen, die Spotify für Österreich zeigt, letzte Aktualisierung 26. Mai 2026.
Die Nutzerrichtlinien von Spotify führen das „Aufführen“ unter dem auf, was unter keinen Umständen gestattet ist, soweit es nach den Verträgen oder dem Recht nicht ausdrücklich zulässig ist.
Bei Apple heißt es: „Du darfst die Dienste und Inhalte nur für private, nicht-kommerzielle Zwecke nutzen“. Wir haben die Fassung mit dem Stand 14. September 2026 gelesen.
Deezer schreibt für den Premium-Dienst, die Titel dürften „nur in ausschließlich privatem Rahmen angehört werden“.
Lautstärke und Personal im Geschäft
Für Ihr Personal gilt die Verordnung Lärm und Vibrationen. Sie gilt laut Wirtschaftskammer in allen Arbeitsstätten, in denen Beschäftigte durch Lärm gefährdet sind, und betrifft auch den Musik- und Unterhaltungssektor.
Der Auslösewert beträgt 80 Dezibel, gemittelt über acht Stunden. Wird er überschritten, ist den Beschäftigten Gehörschutz zur Verfügung zu stellen. Beim Expositionsgrenzwert von 85 Dezibel sind Maßnahmenprogramme festzulegen und Maßnahmen zu setzen.
Ob Ihre Musik in die Nähe dieser Werte kommt, bewerten Sie für Ihr Geschäft selbst: Betriebe haben ihre Arbeitsplätze einer Bewertung zu unterziehen, und laut Wirtschaftskammer kann der Betrieb das selbst tun. Im Zweifelsfall empfiehlt sie Messungen durch fachkundige Personen oder Fachanstalten.
Bei KlanQ gilt: Lauter geht nur bis zur Obergrenze. Sie schalten sie einmal ein. Danach kann am Tablet niemand über diese Grenze drehen.
Was KlanQ für Geschäfte bietet
So steht es auf klanq.at/geschaefte:
Für Geschäfte mit Personal und Kundschaft: von einem DJ ausgewählt, für Ihren Tagesverlauf geplant, aus einer Quelle, die für Betriebe lizenziert ist.
- Am Tablet macht Ihr Personal die Musik mit einem Tipp ruhiger oder lebhafter.
- Nach zwei Stunden übernimmt wieder Ihr Plan.
- Ein Bereich hat eigene Musik, zum Beispiel Verkaufsraum oder Obergeschoß.
- Die AKM ist nicht im Preis. Sie zahlen sie wie bisher selbst.
- Im ersten Monat können Sie aussteigen.
Das ist keine Rechtsauskunft. Fragen zu Ihrer Lizenz beantwortet die AKM.
Musik fürs Geschäft →Quellen, gelesen am 6. Oktober 2026
- Achtung! AKM-Vergütungspflicht bei Musikwiedergabe in Ihrem Geschäft! (Stand August 2025). Wirtschaftskammer Österreich, Bundesgremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandels. (wko.at, abgerufen am 06.10.2026.)
- Allgemeine Nutzungsbedingungen (Fassung für Österreich, letzte Aktualisierung 26. Mai 2026). Spotify AB. (spotify.com, abgerufen am 06.10.2026.)
- Apple Media Services, Bedingungen (Österreich, Stand 14. September 2026). Apple. (apple.com, abgerufen am 06.10.2026.)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (Fassung ohne Datumsangabe). Deezer. (deezer.com, abgerufen am 06.10.2026.)
- Lärm und Vibrationen (VOLV). Wirtschaftskammer Österreich. (wko.at, abgerufen am 06.10.2026.)
- Hintergrundmusik, die zu Ihrem Geschäft passt (Seite „Geschäfte“). KlanQ, klanq.at. (klanq.at, abgerufen am 06.10.2026.)
- Urheberrechtsgesetz § 18 (tagesaktuelle Fassung). Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). (ris.bka.gv.at, abgerufen am 06.10.2026.)
- Musiknutzende (Öffentliche Aufführung, Tarife, häufige Fragen). AKM / austro mechana. (akm.at, abgerufen am 06.10.2026.)
- Gesamtvertrag AKM/VVAT (Stand 01.11.2025), § 17 und § 29. AKM und Veranstalterverband Österreich (Gesamtvertrag, veröffentlicht von der AKM). (akm.at, abgerufen am 06.10.2026.)
- Richtlinien für Nutzer*innen. Spotify AB. (spotify.com, abgerufen am 06.10.2026.)