Was Spotify selbst dazu schreibt
In den Nutzungsbedingungen von Spotify steht, wofür Sie den Dienst und die Musik verwenden dürfen: „für persönliche, nicht-kommerzielle Zwecke“. Wer Spotify nutzt, sichert in diesen Bedingungen zu, es nur dafür zu verwenden. Wir haben die Fassung gelesen, die Spotify für Österreich zeigt, zuletzt geändert am 26. Mai 2026.
Dazu kommen die Nutzerrichtlinien, also die Hausregeln von Spotify. Dort steht das „Aufführen“, also das Abspielen vor Publikum, auf der Liste dessen, was nicht gestattet ist, soweit es nicht ausdrücklich erlaubt ist.
Warum Musik im Lokal öffentlich ist
Laut Urheberrechtsgesetz hat der Urheber das alleinige Recht, ein Musikstück öffentlich aufzuführen (§ 18). Das gilt auch, wenn niemand live spielt und die Musik von einer Aufnahme kommt. Die AKM nennt als Beispiel ausdrücklich das Abspielen von CDs und MP3s. AKM steht für Autoren, Komponisten und Musikverleger.
Öffentlich ist Musik laut AKM überall dort, wo sie in einem gewerblichen Betrieb für wechselndes Publikum läuft, zum Beispiel in Handel und Gastronomie. Ausdrücklich zählt dazu die dauerhafte Musik in Lokalen und Hotels.
Auch leise ändert daran nichts. Auf die Frage, ob Musik auch dann eine Lizenz braucht, wenn sie nur im Hintergrund zu hören ist, antwortet die AKM mit „Ja“.
Was Sie für Musik im Lokal brauchen
Laut AKM braucht es dafür eine Aufführungslizenz, also eine Erlaubnis zum öffentlichen Abspielen, und zwar „im Vorhinein“, bevor die Musik läuft. Zuständig ist laut AKM der Betreiber des Lokals. Für regelmäßige Hintergrundmusik schließen Sie mit der AKM einen Lizenzvertrag ab, so steht es im Merkblatt der Wirtschaftskammer Wien.
Was er kostet, hängt laut AKM unter anderem von der Art Ihres Betriebs und der Art der Musiknutzung ab. Den Betrag für Ihr Lokal erfahren Sie direkt bei der AKM.
Wichtig, wenn Sie etwas ändern: Der Lizenzvertrag gilt laut AKM nur für die Musik, für die er abgeschlossen wurde. Verwenden Sie eine andere Musikquelle, bittet die AKM, ihr das zu melden.
Laut Wirtschaftskammer Wien deckt der Vertrag mit der AKM auch die Rechte anderer Verwertungsgesellschaften ab. Sie haben es mit einer Stelle zu tun.
Wie KlanQ das löst
Es geht um zwei verschiedene Fragen. Erstens: Was erlaubt der Anbieter, von dem die Musik kommt? Zweitens: Hat Ihr Lokal die Lizenz der AKM?
Die erste Frage löst KlanQ: Die Musik kommt aus einer Quelle, die für Betriebe lizenziert ist. Ein privates Spotify-Konto brauchen Sie dafür nicht.
Die zweite Frage bleibt bei Ihnen. Steigen Sie auf KlanQ um, ist das eine andere Musikquelle, und die AKM bittet, solche Änderungen zu melden. Bevor KlanQ in Ihrem Lokal spielt, bestätigen Sie die AKM einmal in Ihrer Übersicht am Handy oder Computer.
Die AKM zahlen Sie wie bisher selbst. Ist Ihr Lokal dort noch nicht angemeldet, zeigen wir Ihnen, wie das geht.
Das ist keine Rechtsauskunft. Fragen zu Ihrer Lizenz beantwortet die AKM.
Die AKM in Ihrer Übersicht →Quellen, gelesen am 2. und 3. Oktober 2026
- Spotify: Nutzungsbedingungen (Fassung für Österreich, zuletzt geändert am 26. Mai 2026) (spotify.com)
- Spotify: Nutzerrichtlinien (spotify.com)
- AKM: Musiknutzende (Öffentliche Aufführung, Tarife, häufige Fragen) (akm.at)
- Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Gastronomie: Merkblatt „Musik und Fernsehen in der Gastronomie“ (Ausgabe Oktober 2025) (wko.at)
- Urheberrechtsgesetz § 18 (RIS, tagesaktuelle Fassung) (ris.bka.gv.at)